Impressum
Haftungsausschlußklausel:Alle veröffentlichten Preise und Informationen erfolgten nach Angaben der einzelnen Häuser für deren Vollständigkeit und Richtigkeit die Fremdenverkehrsbüros (FVB) der Gemeinde Bockhorn und Zetel keine Gewähr übernehmen. Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag:
Herausgegeben von der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA).
Der Gastaufnahemvertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.
Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20% des Übernachtungspreises, bei der Vollpensionsvereinbarung 40% des Pensionspreises und bei Ferienwohnungen bzw.- häusern 10% des Pensionspreises.
Der Gast hat das Bedienungsgeld in betriebsüblicher Höhe auf den ermäßigten Betrag zu zahlen auf Grund der tarifvertraglichen Verpflichtungen des Vermieters.
Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist das Amtsgericht Varel.
Es bleibt dem Gast freigestellt, ob er zur eigenen Sicherheit eine Reiserücktrittskostenversicherung abschließt.
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